Für wen ist Reha-Sport geeignet?
Alle weiteren Informationen können Sie den folgenden FAQ für Rehabilitationssport entnehmen
Wo findet der Reha-Sport statt?
Info folgt in Kürze.
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein Bewegungstraining in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um unter Anleitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters gemeinsam Sport zu treiben. Rehasport wird in der Regel als Gymnastik angeboten. Es gibt aber auch Rehasport in Form von Wassergymnastik. An einer Rehasportstunde können i. d. R. 15 Personen teilnehmen und sie dauert 45 Minuten. Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung 50 Übungseinheiten á 45 Minuten.
Beim Rehasport werden verschiedene Angebote für unterschiedliche Zielgruppen unterschieden. Weit verbreitet sind Rehasportangebote für orthopädische Beschwerden. Diese Angebote sind geeignet für alle Menschen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat, dazu zählen z. B. Rückenschmerzen sowie Hüft- und Knieschmerzen. Es gibt aber auch Rehasportgruppen für spezielle Krankheitsbilder, wie Sport nach Krebs, Parkinson oder Multiple Sklerose. Auch für Diabetiker oder Lungenkranke gibt es spezielle Angebote.
Die Teilnahme ist unabhängig vom Alter. Ab dem 15. Lebensjahr können auch Jugendlichen an Rehasportangeboten für Erwachsene teilnehmen. Für Kinder bis 14 Jahren ist es sinnvoll an einer speziellen Rehasport-Kinder-Gruppe teilzunehmen.
Für Patienten mit akuten Beschwerden, z. B. nach Operationen ist der Rehasport nicht geeignet. Hier sollte die Physiotherapie das Mittel der Wahl sein.
Rehasport ist ein Bewegungsangebot, das sich per Definition an Menschen mit Behinderung, an Menschen mit drohender Behinderung sowie an chronisch Kranke richtet. Diese Definition ist geprägt durch die Herkunft des Rehasport aus dem Versehrtensport. Heutzutage wird Rehasport meinst an chronisch Kranke verordnet.
Das Ziel des Rehasport ist es, mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen und dadurch ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastungsfähigkeit zu steigern. Weiterhin soll der Rehasport durch die gemeinsame Bewegung in einer Gruppe auch die soziale Integration fördern: die Teilnehmer nehmen durch den Sport – z.B. nach einem Schlaganfall – wieder an der Gesellschaft teil. Die Krankenkassen, die diesen Sportkurs à 50 Übungseinheiten komplett bezahlen, verstehen den Rehasport als eine Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Rehasports weiterhin regelmäßig Sport treibt.
Damit Sie am Rehasport teilnehmen können, benötigen Sie eine Verordnung (Formular 56) vom Arzt. Sie enthält neben der Diagnose auch Empfehlungen zur Anzahl der Übungseinheiten und zur Häufigkeit der Teilnahmen pro Woche.
Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.
Im Anschluss können Sie einen Rehasport Anbieter wählen und vereinbaren dort einen Termin, zu dem Sie die genehmigte Verordnung mitbringen. Gemeinsam mit dem Übungsleiter vor Ort wählen Sie dann den für Sie passenden Kurs aus und beginnen das Training. Nach jeder Übungseinheit bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Unterschrift auf einer Unterschriftenliste. Nach den i.d.R. 50 Einheiten haben Sie die Möglichkeit, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten weiter zu trainieren oder Sie lassen sich eine Folgeverordnung ausstellen.
Die Kosten für den Rehasport übernimmt zu 100 % die Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger. Für die Teilnahme an der reinen Rehaport-Gymnastik kommen keine weiteren Zuzahlungen auf Sie zu. Die Krankenkassen befürworten eine Mitgliedschaft in den Sportvereinen, die den Rehasport durchführen, sie darf aber nicht verpflichtende Voraussetzung sein, am Rehasport teilnehmen zu können.
Sie erhalten als Privatpatient ebenfalls eine Verordnung vom Arzt und sollten auch vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger klären. Der ausgewählte Rehasportanbieter wird dann i. d. R. einen Behandlungsvertrag mit Ihnen abschließen, in dem die Dauer, die Anzahl der Übungseinheiten sowie die Kosten pro Übungseinheit geregelt sind. Nachdem Sie die Verordnung abtrainiert haben, stellt Ihnen der Anbieter dann eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Nach dem Abtrainieren der Verordnung sollten Sie befähigt sein, die Übungen auch selbstverantwortlich zu Hause durchzuführen. Ist das nicht der Fall bzw. ist für Sie nach Einschätzung des Arztes der Gruppencharakter sehr wichtig, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Und zwar immer dann, wenn diese medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die medizinische Notwendigkeit muss der Arzt im Falle einer Folgeverordnung auf der Verordnung auf einem speziellen Feld kurz begründen.
Quelle: https://rehasport-online.de
Éclat